Aufsichtsrat
Sie sind angehendes oder schon berufenes Mitglied eines Aufsichtsrats und möchten Ihre Qualifikation auf diesem Gebiet dokumentieren? Die Prüfung „Qualifizierter Aufsichtsrat“ bietet Ihnen diese Möglichkeit. Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung ist der Besuch eines von der Deutschen Börse zertifizierten Lehrgangs zur Weiterbildung von Aufsichtsräten.
In kapitalmarktorientierten Aktiengesellschaften muss der Aufsichtsrat nach §100 Abs.5 AktG mit mindestens einem unabhängigen Mitglied besetzt sein, das über Expertise auf dem Gebiet der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt, dem so genannten Financial Expert. Mit dem Ablegen der Prüfung können angehende oder bereits bestellte Aufsichtsräte ihr Wissen auf
Die Prüfung zum Qualifizierten Aufsichtsrat bietet in Zusammenarbeit mit zertifizierten Lehrgangsanbietern eine professionelle Qualifikation für Aufsichtsräte. Mit diesem Zertifikat der Deutschen Börse können Kenntnisse in allen wesentlichen Belangen der Aufsichtsratstätigkeit nachgewiesen werden.
Angehende oder bereits bestellte Aufsichtsratsmitglieder können so
Um sicherzustellen, dass angehende sowie bereits gewählte Aufsichtsräte sich im Rahmen der Aufsichtsratstätigkeit kontinuierlich weiterbilden, hat das Prüfungszertifikat „Qualifizierter Aufsichtsrat' eine Gültigkeit von drei Jahren. Zur Verlängerung bieten unsere Partner Aktualisierungskurse an.
LehrgangsanbieterVerschiedene unabhängige Anbieter haben